Oft werden Kredite von Banken nur unter der Voraussetzung gewährt, dass ein solventer Bürge den Vertrag mit unterschreibt. Aber leider ist es so, dass viele Verbraucher, die eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung unterschreiben, nicht wissen, welche Konsequenzen das hat und haben kann. Wer für einen lieben Verwandten oder guten Freund die Bürgschaft übernimmt, sollte jedoch wissen, worauf er sich einlässt.
Was es bedeutet, eine Bürgschaft zu übernehmen
Wer für einen Kreditnehmer die Bürgschaft in einem Kreditvertrag übernimmt, muss damit rechnen, dass er, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht zahlt, in die Pflicht genommen wird. Nun gut – werden viele denken, die eine Bürgschaft eingegangen sind, das wussten wir. Aber wussten Sie auch, dass diese Bürgschaft als solche mit dem dazugehörigen Kredit und der Laufzeit an die Schufa gemeldet wird? Wussten Sie, dass diese Bürgschaft ihre persönliche Kreditwürdigkeit herabsetzt, weil es eine sogenannte Eventualverpflichtung ist, die im Zweifel bedient werden muss? Sicher nicht. Erstens ist die Bank bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft berechtigt, den Bürgen sofort zum Ausgleich der ausstehenden Raten aufzufordern und zweitens soll mit einer Mahnung erreicht werden, dass der Bürge, um nicht zahlen zu müssen, nun seinerseits Druck auf den Kreditnehmer macht, damit der seinen Ratenverpflichtungen nachkommt.
Wenn der Bürge selbst Kredit aufnehmen will
Ein anderes heikles Problem kann sich durch eine Bürgschaft ergeben, wenn der Bürge nun seinerseits einen Kredit aufnehmen möchte. Im ungünstigsten Fall braucht er nun auch einen Bürgen, weil sein frei verfügbares Einkommen für eine Kreditvergabe nicht mehr ausreicht. Die Bürgschaftsverpflichtung zählt – auch wenn die Rate nicht wirklich gezahlt werden muss – wie eine eigene Kreditverpflichtung und belastet die Haushaltsrechnung. Wer selbst kein besonders hohes Einkommen hat, sollte sich darüber im Klaren sein, das wenn er eine Bürgschaft übernimmt, er über die Laufzeit des Kredites wahrscheinlich selbst keinen Kredit bekommen kann.
Eine Bürgschaft zeitlich befristen
Banken machen darauf nicht aufmerksam, aber für Bürgen ist es durchaus interessant. Man kann eine Bürgschaft zeitlich befristen. Wenn zum Beispiel ein Kreditnehmer einen Bürgen braucht, weil er sich noch in der Probezeit befindet, dann kann die Bürgschaft befristet werden, bis der Kreditnehmer nachweist, dass er die Probezeit überstanden hat. Der Bürge wird dann aus der Bürgschaft entlassen. Das macht für die Banken etwas Aufwand ist aber nicht unüblich – Sie sollten danach fragen.
Aus der Bürgschaft entlassen werden – der Bürgentausch
Wer eine Bürgschaft übernommen hat, dann selbst einen Kredit benötigt, aber keinen bekommt, weil er bürgt, kann versuchen, dass die Bank ihn aus der Bürgschaft entlässt. Das wird die Bank jedoch nur dann tun, wenn der Grund für die zusätzliche Absicherung hinfällig ist oder wenn der Kreditnehmer einen anderen Bürgen bringen kann. Auch das ist zusätzlicher Verwaltungsaufwand, den die Banken ungern betreiben.
Eine Bürgschaft sollte niemals leichtfertig eingegangen werden, sondern dieser Schritt ist genau zu überlegen. Ein Bürge sollte immer wissen, dass die Bürgschaft unangenehme Konsequenzen haben kann und die eigene Bonität negativ beeinträchtigt wird.