Kredite werden zwar so angeboten, als ob jeder einen Kredit bekommen könnte. Aber der äußere Schein trügt. Um Kredit zu bekommen, muss ein Kreditnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die bei Weitem nicht von jedem, der einen Kredit aufnehmen möchte, erfüllt werden können.
Welche Voraussetzungen für einen Kredit erfüllt werden müssen
Grundsätzlich müssen Kreditnehmer in Deutschland volljährig sein und ein deutsches Bankkonto besitzen, von dem die Raten eingezogen werden können. Wird ein Kreditantrag gestellt, prüfen die Banken die Bonität – sprich die Kreditwürdigkeit – des Antragstellers. Das geschieht einerseits, indem die Schufa Auskunft eingeholt wird und andererseits in dem geprüft wird, inwieweit der Antragsteller wirtschaftlich in der Lage ist, die Raten zu zahlen.
Dazu wird vonseiten der Bank eine sogenannte Haushaltsrechnung angestellt, in der die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt werden. Nur wenn das frei verfügbare Einkommen größer ist als die Höhe der Rate und die Schufa Auskunft in Ordnung war, sind die Voraussetzungen für einen Kredit erfüllt.
Einkommen ist nicht gleich Einkommen
Viele Kreditsuchende wissen nicht, dass die Banken in die Haushaltsrechnung nur pfändbares Einkommen einfließen lassen. Das führt dazu, dass Kreditsuchende, die Lohnersatzleistungen beziehen oder ein Einkommen haben, das unter der Pfändungsfreigrenze liegt, einen Kredit nicht ohne Weiteres bewilligt bekommen. Davon sind Arbeitslose, Empfänger von Hartz IV Leistungen, Bezieher von Kranken- oder Elterngeld sowie Ausbildungsvergütung und BAföG gleichermaßen betroffen. Wenn kein pfändbares Einkommen vorliegt oder das Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, müssen Kreditantragsteller auch bei positiver Schufa damit rechnen, dass ihrem Kreditantrag nicht stattgegeben wird.
Mit einem Bürgen die Kreditwürdigkeit verbessern
Reicht die eigene Bonität für eine Kreditvergabe nicht aus, sei es, weil die Schufa negativ ist oder die wirtschaftlichen Verhältnisse eine Kreditvergabe nicht zulassen, bieten die Banken häufig an, dass der Antrag erneut geprüft wird, wenn ein geeigneter Bürge mit in den Vertrag geht. Bei der Prüfung der Bonität des Bürgen müssen dieselben Voraussetzungen für einen Kredit erfüllt werden, damit dem Kreditantrag stattgegeben wird.