Die Restschuldversicherung ist ein umstrittenes Produkt, das Banken gern im Zusammenhang mit Ratenkrediten verkaufen, um sich erstens selbst abzusichern und zweitens um Geld zu verdienen.
Für Verbraucher stellt sich dann oftmals die Frage, nehme ich einen Kredit mit oder ohne Restschuldversicherung auf. In vielen Fällen wird die Restschuldversicherung den Kreditnehmern regelrecht untergejubelt, ohne dass ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, darüber zu verhandeln. Vor Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie im Sommer 2010 war es häufig so, dass der Abschluss der Restschuldversicherung zur Bedingung gemacht wurde, wenn der Kredit genehmigt werden soll.
Die Restschuldversicherung als Kostentreiber
Preisbewusste und aufmerksame Verbraucher sehen heute genauer hin. Die Restschuldversicherung wird ihnen als ein preiswerter Risikoschutz angeboten.
Je nachdem in welcher Modifikation die Versicherung genutzt wird, kann sich der Kreditnehmer entweder ausschließlich für den Todesfall absichern oder ein komplettes Paket nutzen, dass ihn auch gegen Arbeitslosigkeit oder längere Krankheit absichert. Verbraucherschützer empfehlen Kreditnehmern, die vor der Frage stehen, ob sie den Kredit mit oder ohne Restschuldversicherung abschließen sollen, auf die Restschuldversicherung zu verzichten, weil sie einen an sich günstigen Kredit deutlich teurer macht. Hinzukommt, dass die Kosten für die Restschuldversicherung sich nicht im effektiven Jahreszins widerspiegeln. Wer einen Kredit mit niedrigen Zinsen abschließt, kann das Problem bekommen, dass die Kosten für die Restschuldversicherung insgesamt höher sind, als die Kosten für Zinsen und Bearbeitungsgebühren.
Verbraucher sollen selbst entscheiden
Jeder Kreditnehmer muss für sich selbst entscheiden, ob er einen normalen kleinen Kredit mit oder ohne Restschuldversicherung abschließt. Wer aber eine Risikolebensversicherung und/oder eine Berufsunfähigkeits- bzw. Unfallversicherung hat, braucht die Restschuldversicherung mit Sicherheit nicht und kann sich die Kosten dafür getrost sparen.
Die Restschuldversicherung tritt nicht in jedem Fall ein
Wer die Versicherung abschließt, weil er glaubt, einem möglichen Risiko besonders stark ausgesetzt zu sein, weil er bereits chronisch krank oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, der begeht einen Fehler. In vielen Fällen werden Leistungen ausgeschlossen, dazu sollte unbedingt vorab das Kleingedruckte gelesen werden.