Effektivzins

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Der Effektivzins gibt die reale oder tatsächliche Zinsbelastung eines Kredits bzw. die Verzinsung eines Guthabenkontos an. Dabei sind sämtliche Zahlungsströme inklusive anfallenden Gebühren zu berücksichtigen.

Laut § 6 Preisangabenverordnung (PAngV) muss ein Kreditanbieter bei Krediten mit Festkonditionen den Effektivzins, bei Krediten mit variablen Konditionen den anfänglichen effektiven Jahreszins angeben. Bei Kontokorrentkrediten (Dispokrediten) kann auf die Angabe eines Effektivzinssatzes verzichtet werden, wenn neben der Verzinsung keine weiteren Kosten und Gebühren anfallen und die Rechnungsabschlüsse nicht für kürzere Zeiträume als quartalsweise gemacht werden.

Unterschied von Effektiv- und Sollzins

Der Nominalzins wird seit einer Änderung der EU-Verbraucherkreditlinie im Juni 2010 im Zusammenhang mit Krediten als Soll- bzw. Realzins bezeichnet. Dieser bezeichnet die Höhe des Zinssätze, wird stets pro Jahr (= per anno = p. a.) angegeben und bildet gemeinsam mit der Tilgungsrate die Grundlage für die Berechnung der Raten.

Der Nominalzins orientiert sich an den Leitzinsen der Europäischen Zentralbank. Steigen die Leitzinsen im Markt, müssen auch die Kreditinstitute (Banken und Sparkassen) höhere Leihgebühren für das Fremdkapital bezahlen. Diese Mehrkosten werden durch höhere Nominalzinsen an die Kreditnehmer weitergegeben, wodurch höhere Zinsen für Neuabschlüsse bei Krediten fällig werden.

Der Effektivzins ist hingegen eine rein rechnerische Größe, welche die tatsächlichen Kosten eines Darlehens angibt. Neben dem eigentlichen Zinssatz werden dabei Bearbeitungsgebühren, Verrechnungstermine der Zins- und Tilgungsleistungen (monatlich, quartalsweise oder jährlich), Tilgungssatz, Tilgungshöhe und -beginn sowie der Auszahlungskurs berücksichtigt und auf die Zinsfestschreibungszeit verteilt. Sind die Konditionen dabei über die gesamte Laufzeit des Kredites gleichbleibend, wird vom effektiven Jahreszins gesprochen, andernfalls vom anfänglichen effektiven Jahreszins.

Banken sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, zusätzlich zum Nominalzins den Effektivzins anzugeben, damit Kunden eine bessere Vergleichsmöglichkeit haben. Dennoch ist Vorsicht geboten, da auch hier nicht alle Kosten erfasst werden – unberücksichtigt bleiben z. B. Kreditkonto-Kontoführungsgebühren, Teilauszahlungszuschläge, Sondertilgungskosten, Bereitstellungszinsen und Schätzungskosten.

Der Effektivzins wird in Prozent der Auszahlungssumme angegeben und vor allem vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs (Disagio), der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt. Bei der Guthabenverzinsung kann sich durch eine verspätete Gutschrift der Zinsen (z. B. erst zum Ende einer mehrjährigen Laufzeit) und den dadurch ausbleibenden Zinseszinseffekt ein Effektivzins ergeben, der unter dem Nominalzins liegt.

Vergleichbarkeit der Kreditangebote

Die Attraktivität von Krediten ist immer über den effektiven Jahrezins zu ermitteln. Dazu müssen sämtliche Konditionen wie Laufzeiten und Tilgungsraten außer dem Nominalzins identisch sein. Da die Banken viele Faktoren jedoch nicht nennen, erscheint ein ausschließlich auf dem Effektivzins beruhender Vergleich problematisch – zumal einige Kosten nicht im Effektivzins berücksichtigt werden.

Allerdings ist bei einem Kreditvergleich über den Effektivzins Vorsicht geboten: Die Änderung der Verbraucherrichtlinie hat die bisher vorhandenen hohen deutschen Standards in Teilen aufgeweicht, sodass die Banken einfacher bei den Angaben tricksen können. So müssen Anbieter beim Effektivzins nun die Kosten für die gesamte Laufzeit des Kredits berechnen, wenngleich Zinsbindungsfristen teilweise nicht die gesamte Laufzeit abdecken. Für die Berechnung setzen die Banken daher für die Restlaufzeit einen fiktiven Zinssatz an, der vom tatsächlichen Zins erheblich abweichen kann und damit zu Falschaussagen führt. Bei langfristigen Krediten sollte also immer die Attraktivität für die Dauer der Zinsbindungsfrist berechnet bzw. bei den Banken angefragt werden.

Darüber hinaus ist auch bei Krediten mit kurzen Laufzeiten Vorsicht geboten: Viele Zinsrechner im Internet zeigen die günstigsten Kredite der Banken an, obwohl viele Zinssätze bonitätsabhängig und damit unter Umständen viel teurer als die dargestellten Angebote sind.

Verlangt die Bank außerdem eine Restschuldversicherung, gehört die Versicherungsprämie zu den im Effektivzins berücksichtigenden Kosten. Auch das wird gelegentlich „vergessen“ oder in das Kleingedruckte verschoben, wo es leicht überlesen wird.

Berechnung des effektiven Jahreszinses

Die Berechnung des Effektivzinses erfolgt über den internen Zinsfuß. Der Effektivzinssatz wird grundsätzlich von mehreren Faktoren bestimmt, unter anderem:

  • Nominalzinssatz,
  • Auszahlungskurs (Disagio),
  • Tilgung
  • Zinsfestschreibungsdauer.

Eine überschlägige Berechnung des Effektivzinssatzes kann bei bestimmten Darlehensarten mit gleichbleibenden Monatsraten mithilfe der Uniform-Methode erfolgen. Rechtlich gültig und von Finanzdienstleistern auszuweisen ist hingegen die komplizierter zu berechnende, genauere Effektivverzinsung nach PAngV.

effektiver Jahreszinssatz = (Kreditkosten * 2400) / Nettodarlehensbetrag * (Laufzeit in Monaten + 1)

Die Kreditkosten setzen sich aus dem Disagio, den Spesen und den Zinsen zusammen. Die ersten beiden Variablen sind schon bekannt. Die einfachen Zinsen berechnen sich durch Darlehen * Laufzeit * Zinssatz.

Diese Formel ist mathematisch nicht exakt, da die Einmalkosten gleichmäßig auf die Laufzeit verteilt werden. Bei Verbraucherkrediten ist deshalb die sogenannte „360-Tage-Methode“ vorgeschrieben, bei der unterjährige Zahlungen und Einmalkosten finanzmathematisch so mit Zinseszinsen verteilt werden, dass eine Kontrollrechnung mit jährlicher Zinsbelastung unter Verwendung des Effektivzinssatzes genau die Gesamtsumme der gezahlten Zinsen und Gebühren ergeben würde. Dies kann jedoch nur durch elektronische Rechner im iterativen (= schrittweisen) Verfahren ermittelt werden.

Beispiel: Angenommen, Sie nehmen einen Kredit von 50.000 € zu einem jährlichen Nominalzins von 5 Prozent aus. Dies bedeutet, dass Sie am 31. Dezember 2.500 € Zinsen an die Bank bezahlen (die Rückzahlung bzw. Tilung der Kreditsumme wurde hier außen vor gelassen). Tatsächlich zahlen Sie diese 2.500 € Zinsen jedoch in 12 monatlichen Raten zu jeweils 208 €, wobei Sie die erste Zinsrate eigentlich um 11 Monate zu früh, die zweite um 10 Monate zu früh, usw. bezahlen. Daraus resultiert effektiv ein Zinsverlust, der Mehrkosten bedeutet, welche den ersten Teil des höheren Effektivzinses ausmachen. Der zweite Teil des Effektivzinses entsteht aus allen anfallenden Nebenkosten des Krediten.

Beispiel für die Berechnung mit einem Kreditrechner: Ein Kredit in Höhe von 20.000 Euro wird über eine Laufzeit von 6 Jahren bei einem nominalen Kreditzinssatz von 4,95 % p.a. in monatlichen Raten zu je 325 Euro für Zins und Tilgung vollständig abbezahlt. Es wird eine Abschlussgebühr von 200 Euro angenommen. Zur Berechnung sind im Kreditrechner die folgenden Einstellungen vorzunehmen:

  • Markieren, welcher Wert berechnet werden soll, z. B. „Restschuld berechnen“
  • Gegebene Werte wie folgt eingeben: Kreditbetrag: 20.000 Euro Abschlussgebühr: 200 Euro Zahlung der Abschlussgebühr: „separat zu zahlen“ markieren Zinssatz: 4,95 % p. a. nominal Rückzahlungsrate: 325 Euro Ratenintervall: „monatlich“ Laufzeit: 6 Jahre Tilgungsfreie Zeit: keine Restschuld: frei lassen
  • „Berechnen“

Je nach der Angabe durch den Nutzer berechnet der Kreditrechner Kreditbetrag, Zinssatz, regelmäßige Rate, Laufzeit oder Restschuld. Darüber hinaus werden Kreditzinsen, Gesamtaufwand und effektiver Jahreszins berechnet, z. T. stellt ein detaillierter Tilgungsplan den Schuldenstand im zeitlichen Verlauf mit allen Zahlungen für Zins und Tilgung aufgeschlüsselt wahlweise auf Monats- oder Jahresbasis dar.

Was beim Kreditvergleich über den Effektivzins zu beachten ist:

  • Bei einem objektiven Angebotsvergleich sind zusätzliche Gebühren, die nicht über den Effektivzins angegeben werden, zu berücksichtigen.
  • Viele Lockangebote geben nur den Nominalzins an. Dementsprechend sollte eine genaue Überprüfung erfolgen, damit tatsächlich nur Effektivzinsen verglichen werden.
  • Darüber hinaus sollte überprüft werden, ob die Zinsen bonitätsabhängig angegeben werden. Ist das der Fall, sind die tatsächlichen Zinsen höchstwahrscheinlich höher als das Lockangebot.
  • Bei langfristigen Krediten ist auf die Zinsbindungsfrist zu achten. Nach Ablauf der Frist können höhere Zinssätze angesetzt werden, die das Angebot weniger attraktiv machen.
  • In jedem Fall lohnt sich eine Überprüfung des Angebotes durch den Verbraucherschutz.

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